Produktinformationen "Butisan Gold"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Alternative zu Butisan Aqua Pack
Herbizid gegen Unkräuter-einschließlich Klettenlabkraut und Storchschnabel-Arten- sowie gegen Ungräser in Winterraps im Vor- und Nachauflaufverfahren.
Wirkstoff: 200g/l Metazachlor (Gew.-%:17,5); 200g/l Dimethenamid-P (Gew.-%:17,5); 100g/l Quinmerac (Gew.-%:8,8)
Zulassungsnummer: 006790-00
Hersteller: BASF SE
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen udn Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- (RA053) Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- (RA005) Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel: (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen.
- (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.
- (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen.
- (SS610) Gummischürze tragen.
- Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels: (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen.
- (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.