Produktinformationen "Broadway Plus"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Das neue Broadway Plus - Das breiteste Broadway aller Zeiten.
Broadway Plus ist die Weiterentwicklung unseres bekannten Broadway. Einziger Unterschied, es leistet deutlich mehr als das alte Broadway. Zusätzlich zu den bekannten Wirkstoffen Pyroxsulam und Florasulam wurde der neue Wirkstoff Arylex active ergänzt.
Diese Kombination der drei Wirkstoffe schließt nicht nur die Lücke auf Taubnessel, sondern ergänzt auch noch weitere Unkräuter wie Erdrauch, Melde, Gänsefuß und viele weitere.
Zusätzlich wird die dicotyle Wirkung auf bekannte Unkräuter noch erhöht. So werden Klette, Ehrenpreis, Kornblume und Mohn noch schneller und sicherer bekämpft. Außerdem ist Arylex active ein synthetisches Auxin der neusten Generation, wodurch die Resistenzgefahr bei Unkräutern wie Mohn, Kornblume, Vogelmiere oder Gänsefuß minimiert wird.
Vorteile
- Noch breiter und mehr Unkräuter (Erdrauch, Taubnessel, Gänsefuß und Melde)
- Noch schnellere Wirkung (Klettenlabkraut, Ehrenpreis Arten, Kornblume und Storchschnabel)
- Noch sicherer in der Wirkung (Kornblume, Klatschmohn, Hundskerbel und -petersilie)
- Mit neuestem Wirkstoff Arylex™ active: Neue Wirkstoffgruppe/Resistenzmanagement (Kornblume, Klatschmohn, Vogelmiere, Gänsefuß und Melde)
- Exzellente Nachbaueigenschaften (Flexibilität in der Fruchtfolge)
Wirkstoffe: Pyroxsulam 240g/kg, Florasulam 80g/kg, Arylex™ active 80g/kg, Cloquintocet 212,5g/kg
Zulassungsnummer: 00A261-00
Hersteller: Corteva
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.