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Produktinformationen "Boxer"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Boxer

Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern, insbesondere Kletten-Labkraut, und Ungräsern in Wintergerste, Winterweichweizen, Winterroggen, Sommergerste, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Futtererbsen und Kartoffeln. Die Aufnahme des Wirkstoffes erfolgt über den Spross und erfasst dabei sowohl keimende als auch bereits aufgelaufene Unkräuter im Keimblattstadium. Der Einsatz von 2,5 l/ha Boxer + 0,6 l/ha Herold SC hat eine sehr gute Wirkung auf Ackerfuchsswanz im Weizen und kommt dabei ohne resistenzgefährdete Wirkstoffe aus.

 

Wirkstoff: 800 g/l (78,4 Gew.-%) Prosulfocarb

Zulassungsnummer: 033838-00

Hersteller: Syngenta Agro GmbH

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)

  • Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001).
  • Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110).
  • Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110).
  • Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten (SF245-01).
  • Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110).
  • Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101).
  • Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610).