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Produktinformationen "Bo La"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Für gesunden und vitalen Raps.

Vorteile:
- Konzentrierte Bor-Molybdän-Lösung
- SL-Formulierung
- pH-Wert 7,5 - 8,5
- Bor und Molybdän ergänzen sich in verschiedenen physiologischen Prozessen der Pflanze gegenseitig
- Gelistet in FiBL-Betriebsmittelliste (Deutschland)

Wirkstoff: 
Konzentrierte Bor-Molybdän-Lösung

Hersteller: FMC

Weiterführende Informationen

Anwenderhinweise

Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. 

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Informationen die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält neben den Wirkstoffen: C16-18 Alkohole, ethoxyliert Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Nebel vermeiden. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. Leere Packungen nicht wiederverwenden. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.