Produktinformationen "Basafer Plus"
- Sichere Eisenversorgung
- 100 % wasserlösliches Mikrogranulat
- Besonders geeignet zur flüssigen Bewässerungsdüngung
- Anteil von 5 % ortho-ortho Fe-EDDHA
Basafer® Plus is ein Eisenchelat (Fe-EDDHA) mit 6 % Fe wasserlöslichem Eisen. Basafer Plus mit einem besonders wirksamen Fe-EDDHA-Komplex, beseitigt Eisen-Mangel sicher und schnell. Durch die neue Formulierung mit einem besonders hohen Anteil von 5 % der intensiv wirksamen Fe-EDDHA-Moleküle in Ortho-ortho-Stellung wurde die Wirkung weiter verbessert.
Im Gegensatz zu anderen Chelatoren bildet EDDHA über einen sehr weiten pH-Bereich (pH 2-10) einen äußerst stabilen Eisenkomplex. Basafer® Plus bleibt deshalb besonders auf kalkreichen Standorten über einen langen Zeitraum voll für die Wurzelaufnahme und den Transport des Komplexes an die Bedarfsstellen der Pflanze verfügbar. Die Anwendung kann sowohl durch Streuen als Mikrogranulat als auch für eine besonders rasche Wirkung in Wasser gelöst über den Boden erfolgen. Wegen der intensiven Eigenfärbung des Produktes – selbst bei geringen Konzentrationen – ist von Blattapplikation abzuraten.
Auch Platten, Wege, Kulturen unter Ampeln u.a. können gefärbt werden. Wenn dies vermieden werden soll, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Zur Eisenversorgung über das Blatt empfehlen wir Fetrilon® 13.
Hersteller: COMPO EXPERT
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Nähere Hinweise finden Sie in der Gebrauchsanleitung des Produkts.