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Produktinformationen "Axial Komplett"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
AXIAL KOMPLETT wird gezielt im Nachauflauf Herbst oder Nachauflauf
Frühjahr der Getreidekulturen eingesetzt. Die Ungräser und Unkräuter
stellen nach der Behandlung das Wachstum ein. AXIAL KOMPLETT besitzt
keine Bodenwirkung. Deshalb ist die Wirkung unabhängig von der Bodenart
oder Bodenfeuchte. Die Schadgräser und Unkräuter müssen vollständig
aufgelaufen sein und genügend Blattmasse gebildet haben um die
Wirkstoffe aufnehmen zu können.
Vorteile
-
Wirkungsstark gegen Windhalm im Frühjahr
- Wirkungssicherheit, auch bei kühlen Temperaturen
- Breite Unkrautleistung inkl. Klatschmohn, Kornblumen, Kamille und Klette
Wirkstoff: 45 g/l (4,6 Gew.-%) Pinoxaden, 5 g/l (0,5 Gew.-%) Florasulam, 11,25 g/l (1,1 Gew.-%) Cloquintocet-mexyl
Hersteller: Syngenta
Zulassungsnummer: 006845-00
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/
Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/
Gesichtsschutz tragen.
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen
Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten
Abfallentsorgungsanlage zuführen.