Produktinformationen "Axial 50"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Axial 50
Herbizid zur Bekämpfung von Gemeinem Windhalm, Flug-Hafer und Acker-Fuchsschwanz in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Sommerweizen, Hartweizen und Sommergerste im Nachauflauf Herbst oder Nachauflauf Frühjahr. Axial wird gezielt im Nachauflauf der Kultur und der Ungräser eingesetzt. Dabei sollte es nur zur Nachbehandlung nach vorheriger bzw. gleichzeitiger Behandlung mit Bodenherbiziden eingesetzt werden, da der Wirkstoff Pinoxaden akut resistenzgefährdet ist. Axial besitzt ausschließlich eine Blattwirkung, daher sollten Ungräser aufgelaufen sein, dafür ist die Wirkung unabhängig von Bodenart und Bodenfeuchte. Die Formulierung von Axial sorgt für eine schnelle Regenfestigkeit und eine sichere und zuverlässige Wirkung.
Der Absterbeprozess der Ungräser erstreckt sich über ca. 20 Tage, wobei die Nährstoffkonkurrenz zur Kulturpflanze mit der Behandlung endet. Eine wüchsige Witterung beschleunigt den Absterbeprozess. Axial 50 hat sich bisher in allen Versuchen als sehr gut verträglich in allen Kulturen gezeigt.
Empfehlung zur Bekämpfung von Windhalm: Ziel sollte es sein, den Einsatz von Axial zur Bekämpfung von Windhalm durch die Anwendung von Bodenherbiziden soweit es geht zu reduzieren, insbesondere da Bodenherbizide meist eine gute bis sehr gute Wirkung auf Windhalm haben. Sollte dennoch ein Einsatz notwendig sein, dann im Spätherbst oder Frühjahr mit 0,9 l/ha Axial.
Empfehlung zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz: Bodenherbizid (wie z.B. Malibu 3,0 l/ha, Herold SC 0,5 l/ha, Stomp Aqua 2,5 l/ha) plus 0,9 - 1,2 l/ha Axial in der Gerste. Im Weizen sollte Axial durch Traxos ersetzt werden, da besser wirksam.
Wirkstoff: 50 g/l (5,05 Gew.-%) Pinoxaden; 12,5 g/l (1,26 Gew.-%) Cloquintocet-mexyl als Safener
Zulassungsnummer: 026326-00
Hersteller: Syngenta Agro GmbH
Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
- Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.