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Produktinformationen "Axcela"

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!

Axcela® Schneckenkorn ist ein wirksamer pelletierter Köder mit dem Wirkstoff Metaldehyd, der von Schnecken gut angenommen wird, speziell von den Arten der Gattung Arion (z. B. Arion hortensis, A. circumscriptus), Deroceras (z. B. Deroceras laeve, D. reticulatum), Milax (z. B. Milax gagates) sowie von der Gartenschnecke Helix aspersa. Die Schnecken werden durch die Aufnahme des Mittels bewegungsunfähig. Der Tod wird durch Zerstörung des schleimbildenden Gewebes sowie durch den dadurch verursachten Wasserverlust herbeigeführt. Beste Resultate lassen sich durch Ausbringen in mildem, feuchtem Wetter erzielen, wenn die Schnecken am aktivsten sind, jedoch kein Regen zu erwarten ist.

Wirkstoff: 30 g/kg Metaldehyd (3,0 Gew.-%)

Zulassungsnummer: 007402-00

Hersteller: Sumiagro

  • Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
  • Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.

Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H361f : Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen
P280: Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehe.
P405: Unter Verschluss aufbewahren
P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Weiterführende Informationen