Produktinformationen "Architect + Turbo"
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Paketinhalt: 10 l Architekt + 5 kg Turbo
Mit Architect® ist es gelungen, sehr gute fungizide Eigenschaften mit einem Wachstumsregler zu kombinieren. Dadurch schützt Architect® das Pflanzenwachstum vor Krankheiten und sorgt zugleich für eine optimale Bestandsarchitektur durch mehr Seitentriebe und mehr Schoten. Zudem zeigt sich nach der Herbstanwendung ein verbessertes Wurzelwachstum, was wiederum die Winterfestigkeit steigert. Gleichzeitig wird die Nährstoffeffizienz der Rapsbestände optimiert, weil sich ein verbessertes Spross-Wurzel-Verhältnis einstellt. Die einwandfreie Standfestigkeit sowie die deutlich homogeneren Bestände ermöglichen schließlich eine einfache und schnelle Ernte für bestmögliche monetäre Erträge.
Turbo besteht aus dem schwach sauren Salz Ammoniumsulfat, das die Wirksamkeit von Prohexadione-Calcium unterstützt. Prohexadione-Calcium muss, um wirksam zu sein, in Form ihrer freien Säure vorliegen. Beim Calciumsalz Prohexadion-Calcium entsteht die freie Säure Prohexadion unmittelbar beim Auflösen in Wasser. Ammoniumsulfat ist ein Wasserkonditionierer. Die dissoziierten Sulfat-Ionen fangen
die Calcium-Ionen des Prohexadione-Calciums und die im Wasser gelösten Ionen (z.B. Calcium und Magnesium) ab. Somit wird auch bei unterschiedlichen Wasserqualitäten immer eine zuverlässige Wirkung von Prohexadione erzielt. Beim Auflösen von Prohexadione-Calcium in Wasser liegt somit schneller die pflanzenverfügbare Form Prohexadione vor.
Vorteile
- Optimaler Krankheitsschutz
- Verbesserte Winterhärte und Toleranz gegen Witterungsstress
- Höchste Nährstoffeffizienz durch verbessertes Wurzelwachstum
- Optimaler Wuchs für mehr Ertrag
Zulassungsnummer: 00B006-00
Wirkstoff: 100 g/l Pyraclostrobin (Gew.-%: 9,5), 150 g/l Mepiquat-Chloride (Gew.-%: 14,3), 25 g/l Prohexadione-Calcium (Gew.-%: 2,4)
Hersteller: BASF
- Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen ...), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
- Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht
- Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund Schmutzwasserkanäle besteht.
- Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Um nähere Informationen zu Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen zu erhalten, finden Sie unter Weiterführende Links die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (Auszug aus Gebrauchsanleitung)
H315 Verursacht Hautreizungen.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P261 Einatmen von Nebel oder Dampf oder Aerosol vermeiden.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONS-ZENTRUM oder Arzt anrufen.
P330 Mund ausspülen
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Ge-
brauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SF275-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten / Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.anleitung einhalten.